Fussball Live Streams

Fußball-Live-Streams

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Football Live Streams - Ist die Verwendung von Football Live Streams erlaubt oder droht eine Warnung?

Fussball inspiriert die Masse. Doch nicht alle Partien - ob es sich um Liga, Champions League oder Ausland handelt - werden immer im Free-TV wiedergegeben. Die meisten Fußballfans wollen das Bargeld nicht für ein Pay-TV-Abonnement oder für ein überfülltes Public Viewing aufwenden. Man kann die Partien über das Netz per Fußball-Live-Stream verfolgen.

Ist dieses Angebot rechtmäßig? Fussball Live Streams erlaubt oder nicht? Zunächst einmal kann man deutlich sagen, dass man mit der Verwendung solcher Fußball-Livestreams eine rechtliche Grauzone betritt. Dies gilt natürlich nicht für Fußball-Live-Streams, die z.B. über die Medienbibliotheken von ARD und ZDF öffentlich zugänglich sind.

Es gibt im Grunde drei verschiedene Typen von Fußball-Live-Streams: Erstens gibt es die amtlichen Fußball-Live-Streams von Free-TV-Sendern aus dem Ausland, deren Aufnahme in Deutschland durch ein IP-Geo-Ban vereitelt wird. Diese Blockade können die deutschen Anwender über fremde Proxy-Server oder über ein virtuelles Netzwerk (VPN) umfahren. Beispielsweise wird hier mit einer schweizerischen IP gesurft und kann dann auf das Streaming-Angebot des schweizerischen TV-Senders umgeschaltet werden.

Auch die Fußballsendungen des Pay-TV-Senders Sky können als Strom über verschiedene Auslandsplattformen angesehen werden. Der Benutzer erhält hier nur das Himmelsignal. Der Nutzer stellt in dieser Art des Streaming keine Teile der Datei Dritten zur Verfügung. Die Installation der Programme erfolgt durch den Anwender. Fatal dabei ist, dass der Anwender das Zeichen nicht nur erhält, sondern auch über die mitgelieferte Steuersoftware an Dritte weitergibt.

Schließlich ist noch nicht rechtskräftig geregelt, ob die Überwindung einer IP-Geobarriere (Variante 1) eine Verletzung des Urheberrechts ist. Eine solche IP-Geobarriere ist aus unserer Sicht keine wirkungsvolle Maßnahme des technischen Schutzes nach 95a UVG, da sie keinen wesentlichen Teil des Schutzes bereitstellt. Wem die Nutzung von fremden Proxy-Servern oder virtuellen Netzwerken (VPN) zur Vermeidung des IP-Geoblocks zu schaffen macht, sollte keine Einwände haben.

Die Betrachtung von Live-Streams, die nur über fremde Internetplattformen ohne Weitergabe der Daten an Dritte erfolgen (Variante 2), ist aus unserer Sicht noch keine Verletzung des Urheberrechts. Dabei werden höchstens flüchtige kleine Datei-Fragmente im Hauptspeicher gecached, was unserer Meinung nach noch keine unerlaubte Nachbildung ist.

Unserer Meinung nach legen die meisten Vorwürfe jedoch nahe, dass es sich nicht um eine Verletzung des Urheberrechts handele. Problematisch ist, dass man Teile der Datei an Dritte weitergibt und damit klar eine Copyright-Verletzung vornimmt. Außerdem ist diese Art des Streaming viel einfacher zu verstehen als die Variante 1 und die Variante 1 und die Variante 1. Fazit: Alle drei sind nicht 100%ig gesichert, da es noch keine endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die drei Variante gibt.

Die Umgehung von IP-Geoblöcken der Varianten 1 und Livestreams der Varianten 2 sind unserer Meinung nach rechtlich zulässig und auch sehr schwierig zu verfolgen. Natürlich sollte man sich nicht an Varianten 3 - das P2P-Broadcasting - rühren.

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