Video on Demand oder kurz VoD ist die neue Form des Fernsehens. Filme auf Abruf sind eine Form des …
Kinderfilme Bitte
Die Kinderfilme Bitte09.2018 ist die nächstmögliche Einreichfrist für den KINDERFILM. Die nächstmögliche Einreichfrist für den TALENTFILM wird für Ende Februar 2019 erwartet.
Das Fördergebiet Kinderfilm besteht aus Spielfilmen, Dokumentationen und Animationsfilmen im Kurz- oder Spielfilmformat, die sich durch ihre Thematik, Einstellung und ihr Design an Jugendliche bis 12 Jahre wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie viele Spielfilme die betreffenden Filmemacher zuvor umgesetzt haben. Kinderfilme werden seit Beginn des Jahres 2005 in einem Gemeinschaftsausschuss mit dem BKM gefördert.
Die Untertitelwerbung sowie die Vertriebs- und Verkaufsförderung erfolgen beim Stiftungsrat nur in begrenztem Maße und nur als Anlagewerbung für vom Stiftungsrat unterstützte Vorhaben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro. Annette Friedmann ist verantwortlich für die dramaturgischen Aspekte der geförderten Kinderfilmprojekte. Projektunterstützung wird als Dienstleistung im Geldwert ausgezeichnet und ist ein wesentlicher Baustein der Finanzierung. Die Mittel für die Projektentwicklung werden im Bereich der Kinderfilmförderung als bedingte Rückzahlungsdarlehen bewilligt, die bei Realisierung des Projekts zurückgezahlt werden müssen.
Der Stiftungsrat hält 2 Prozent aller zugewiesenen Fördermittel als Marge für seine administrativen Kosten ein. Anforderungen an den Antragsteller: Weitere Angaben zur Beantragung und Finanzierung sind in unseren Richtlinien zu ersehen. Für weitere Fragestellungen zur Produktionsfinanzierung von Kinderfilmen stehen Ihnen die BKM-Richtlinien hier zur Verfügung.
Bewerbungen für Kinderfilme sind per E-Mail an antrag@kjdf.org zu richten, 15 Exemplare davon sind per Post an die folgende Anschrift mit allen Anhängen an die jeweilige Einreichungsfrist zu senden: Nächster Eingabetermin für den Kindfilm ist der 14.09.2018. Die Nächstplatzierung für den TALENTFILM wird für Ende Feber 2019 erwartet. Wofür kann ich eine Finanzierung beantragen?
Um zu sehen, ob Ihr Projekt alle Förderbedingungen für die Filmförderung erfüllen, beachten Sie bitte zuerst die Leitlinien. Für weitere Informationen steht Ihnen das Büro unter +49 (0) 611 - 602312 zur Verfügung. In jedem Falle empfiehlt es sich, vor dem Absenden der Bewerbung ein telefonisches Beratungsgespräch zu führen. Schicken Sie dann das jeweilige Bewerbungsformular inklusive Anhänge an die folgende Adresse:
Nein, die Dokumente müssen während der Einreichungsfrist im Berliner Staatsarchiv oder in der Kuratoriumsstelle in Wiesbaden eingehen. Hat die Auswahlkommission über einen Finanzierungsantrag negativ abgestimmt, so informiert das Sekretariat den Bewerber hierüber in Gestalt eines Ausblicks auf die Finanzierung nach der Tagung. Sie finden die Termine der einzelnen Treffen in der Infobox oben.
Jährlich gibt es eine Einreichungsfrist im ersten Vierteljahr und eine im Nachsommer ( "meist im frühen September"). Ausnahmen: Im Jahr 2018 gibt es nur eine Einreichungsfrist für den Talentschluss (6. März). Besonders im Bereich der Talentfilmförderung ist es besonders aufschlussreich, dass Ihre vollständige Filmographie (keine Auswahl) zeigt, welche Werke im Zuge Ihrer universitären Ausbildung gedreht wurden, in welcher Rolle Sie an einem Filmprojekt gearbeitet haben, welche Filmprojekte auf Filmfestivals oder im Film bewertet wurden oder ob Sie für ein Filmprojekt Mittel oder Fördermittel erhielten.
Der Begünstigte muss nach Bekanntgabe der Entscheidung über die positive Förderung (Ausblick) innerhalb eines Zeitraums von 12 Monate den Nachweis erbringen, dass die Projektentwicklung und die Produktionsfinanzierung mit der Gesamtförderung der unterstützten Massnahme vereinbar sind. Die Dienststelle übersendet dem Empfänger der Finanzhilfe nach Vorliegen des Beweises für den geschlossenen Charakter der Finanzhilfe einen Vertragsentwurf über den gewährten Zuschuss.
Im Falle der Drehbuch- und Behandlungsförderung (nur für Kinderfilme) wird der Empfänger gebeten, sich so schnell wie möglich nach der Aufnahme des Interessenten mit dem zuständigen Projektleiter in Kontakt zu treten. Die Projektarbeit muss innerhalb von sechs Monaten nach der erwarteten Vergabe der Fördermittel beginnen. Ca. zweiwöchentlich nach Ablauf der Einreichungsfrist erhalten die Bewerber eine Empfangsbestätigung per e-Mail.
Wenn sich die Angaben zu Ihrem Vorhaben nach Ablauf der Einreichungsfrist geändert haben, wenden Sie sich bitte an das Büro. Kann man ein abgewiesenes Vorhaben ein zweites Mal einreichen? Zu diesem Zweck müssen Sie Ihrem Gesuch eine detaillierte Erklärung beifügen, wie sich Ihr Vorhaben in der Zwischenzeit geändert hat. Weitere Angaben sind in den Leitlinien unter Ziffer "1.6. 4 Verlängerte Bewerbung" zu entnehmen.
Bitte geben Sie uns nach Fertigstellung die kompletten Produktinformationen an. Bitte schicken Sie uns unaufgeforderte Unterlagen über Preise/Auszeichnungen sowie Filmfotos, ein Poster und zwei DVD's.