Pay TV – bezahltes Fernsehen – gibt es in Deutschland seit mehr als dreißig Jahren. Während …
Kinofilme im Netz
Filme im NetzNach der ständigen Präsenz von kin. to und movie2k. to in den Massenmedien, um gegen Urheberrechte zu verstoßen, stellt sich die berechtigte Fragestellung, ob und inwieweit das Surfen von Filmen, Reihen und Dokumentarfilmen im Netz rechtmäßig ist. Der Datenstrom speichert keine dauerhaften Informationen, wie z.B. einen Spielfilm, auf der Festplattenlaufwerk des Benutzers.
Nachdem Sie sich den Film, die Episode der Favoritenreihe oder die Tierdokumentation angesehen haben, werden die Informationen einfach weggeworfen und sind nicht permanent auf dem Computer. Wenn der Benutzer auf den Filmstart wartete, werden die Audiodateien im Zwischenspeicher abgelegt. Das Spiel wird gestartet und die übrigen Informationen werden im Hintergund eingelesen.
So kann der betreffende Teil des Films wiedergegeben werden. Abhängig von Ihren Präferenzen ist der schnelle Vor- und Rücklauf nur möglich, wenn der Spieler Zugriff auf diese gepufferten Informationen hat. Von dem Recht auf öffentliche Zugänglichkeit nach 19a UrhG machen die Portale Gebrauch, da dem Nutzer Filmen und Fernsehserien in der Öffentlichkeit angeboten werden. Weil dies jedoch nur den Betreibern der Streaming-Portale und Ihnen als Nutzer nur das Anschauen des Films zu Haus vorbehalten ist, liegt keine Verletzung dieses Rechts durch den Nutzer vor.
Allerdings streamt der Benutzer den gewählten Videofilm und der Zwischenspeicher ist implizit. So wie der rechtliche Hintergrund nicht ganz klar ist, ist auch die zwischenzeitliche Speicherung im Cachespeicher nicht legal unter Kontrolle. Optional besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Folie zu puffern, bis der Arbeitsspeicher aufgrund von Überfüllungen selbsttätig geleert wird.
Trotzdem haben Sie die Gelegenheit, sich ohne zu zögern einen Film im Internet anzusehen.