Online Filme Downloaden

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Wie verfahren Sie mit den Daten aus Online?

Wenn Sie Content als digitaler Abruf erwerben, müssen Sie drei Punkte berücksichtigen: Die Urheberrechte, die Nutzungsbestimmungen der Betreiber und der noch weit verbreitete Nachahmungsschutz. Egal ob Folie, Fotobuch oder Software: Mehr und mehr Content, der bisher nur auf DVD, Paper oder CDs erhältlich war, kann nun als digitaler Abruf erworben werden. Im Vergleich zum Musiksektor ist der Downloadmarkt, insbesondere für E-Books und Filme, noch recht jung in der Entwicklung und das Angebotsspektrum ist in Bewegung.

Spezielle Vorschriften für Programme werden am Ende des Texts erläutert. Es gibt drei Faktoren, die darüber bestimmen, was Sie mit Ihren Downloads machen können und dürfen: zum einen das Copyright, zum anderen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum anderen jeder mögliche verwendete Vervielfältigungsschutz. Die Situation ist für den Erwerber oft verwirrend: Nutzungsbestimmungen und Urheberrechtsschutz beschränken oft das, was nach dem Urheberrechtsgesetz zulässig wäre.

Andererseits können im Rahmen des Copyrights oder der Nutzungsbestimmungen des Dienstleisters bestimmte Inhalte untersagt sein, die ohne weiteres aus technischer Sicht möglich wären. Zur Vervollständigung der Verwechslung können auch Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich wirkungslos sein - ob dies der Falle ist, kann jedoch nur in seltenen Fällen als gewöhnlicher Benutzer beurteilt werden.

Dann können die Exemplare auch weitergegeben werden - sofern sie privat bleiben, d.h. für die Angehörigen oder individuelle Freundinnen. Grundsätzlich ist die private Vervielfältigung auch auf Akten anwendbar. Egal ob man ein E-Book, einen Spielfilm, ein Hörbuch, ein Hörspiel, ein Hörspiel oder ein Musikstück als digitales File erwirbt oder nicht, macht kaum einen Sinn von den rechtlichen Bestimmungen.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Herunterladen gekaufter Daten in File-Sharing-Netzwerken oder über Bittorrent- Systeme wie "Pirate Bay" unter keinen Umständen unter diese Kategorie fallen darf. Kompliziert wird es bei Filehoster-Diensten, bei denen man auch Files ins Internet laden und einen Link dazu erhalten kann (Hintergrundinformationen zu Fileshostern und Filesharing-Seiten finden Sie im Beitrag "How legally are filehosters").

Aus Copyright-Gesichtspunkten ist es daher besser, einen der vielen Cloud-Services für personenbezogene Daten wie z. B. Wuala, Wropbox und andere zu nutzen. Außerdem bietet sie eigene Features, um Daten in einer persönlichen Umgebung zu verteilen. Selbst wenn du rechtmäßig heruntergeladene Filme an einem Kinoabend mit deinen Freundinnen und Freunde verwendest, brauchst du keine Erlaubnis.

Dies hat damit zu tun, dass das Copyright nur für die Ausstrahlung von Filmen anwendbar ist, wenn eine Vorstellung der Öffentlichkeit zugänglich ist. Obwohl das Urheberrechtsgesetz sowohl für die klassischen Werke wie auch für die digitalen Inhalte prinzipiell anwendbar ist, gibt es einen wesentlichen Abgrenzung. Der erste betrifft "physische Kopien von Werken", wenn der Auftraggeber ein Werk oder ein Tonträger als sein eigenes besitzt.

Beim Download hingegen wird nur ein Vertragsabschluss abgeschlossen und der Provider überträgt in der Regel "Nutzungsrechte" an den Content. Bei diesen Nutzungsbedingungen oder Geschäften gibt es in der Regel eine ganze Palette von Beschränkungen, die der Nutzer mit seinen Download-Angeboten nicht vornehmen darf. Inwieweit solche Beschränkungen in allen Fällen effektiv sind oder gegen Verbraucherschutzvorschriften verstossen, kann nicht allgemein gesagt werden.

Bei E-Books und Folien reproduzieren die Nutzungsbestimmungen in der Regel nur das, was durch den Urheberrechtsschutz bereits technologisch spezifiziert ist. Oftmals finden Sie in den Nutzungsbestimmungen von Online-Shops Bestimmungen, nach denen Sie die Daten nicht weiterveräußern dürfen - was für Bücher, CD und DVD rechtlich zulässig ist. Im Jahr 2012 entschied der EuGH, dass zum Download erworbene Programme auch dann wiederverkauft werden dürfen, wenn das Produkt entfernt wurde.

Dies trifft jedoch nur direkt auf EDV-Programme zu. Im Falle anderer Angebote, wie z.B. E-Books und Hörbücher, haben die Bundesgerichte mehrmals festgestellt, dass Lieferanten den Wiederverkauf untersagen können. Mit " Digital Rights Management " (DRM) - Kopierschutztechniken, die in der Regel die Wiedergabe von Audiodateien an gewisse Benutzer oder Endgeräte bindet - versucht der Provider, die Verbreitung seiner Daten im Netzwerk zu unterbinden.

Zum Beispiel, wenn sie beim Erwerb eines neuen Computers rechtmäßig heruntergeladene Filme nicht mehr wiedergeben können oder wenn der neue eBook-Leser das DRM eines anderen Anbieters nicht kann. Daher ist es sinnvoll, nach Programm zu fragen, das den störenden Produktschutz entfernt. Die Nutzung dieser Produkte ist jedoch grundsätzlich nicht gestattet: Das Urheberrechtsgesetz untersagt die Umgehung von "wirksamen technischen Maßnahmen" gegen das Nachahmen.

Die private Vervielfältigungsregelung kann auch hier nicht herangezogen werden; wenn der Betreiber seine Beiträge mit einem Vervielfältigungsschutz ausgestattet hat, findet sie keine Anwendung. Auch wenn es unbegreiflich erscheint, ist der Schutz vor Kopien rechtswirksam, auch wenn ein umgegangenes Produkt nur eine Suche und ein paar Mausklicks entfällt.

In allen aktuellen Online-Shops für E-Books gibt es eine Beschränkung der Nutzungsbedingungen: Wer ein EBook erwirbt, bekommt nur ein "Nutzungsrecht"; oft wird explizit hinzugefügt, dass der Erwerber "kein Eigentum" an den Digitalbüchern erlangt. Anschließend wird bestimmt, wie die erworbenen Elektronikbücher verwendet werden dürfen. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (wie Thalia und buch.de) das Vervielfältigen "für Dritte" verboten, die Verwendung auf den "persönlichen Gebrauch" (buchhandel.de) eingeschränkt oder das Recht zur Verwendung grundsätzlich mit dem Zusatz " nicht übertragbar " gewährt wird.

Lesen Sie auch E-Books zum Weiterverkauf, ist in allen Bedingungen der Nutzung entweder unmittelbar oder mittelbar verboten. Die Weitergabe von E-Books an Bekannte wird in der Regel auch dadurch behindert, dass die meisten Provider nur kopiergeschützte E-Books anbieten. Doch immer mehr Publisher kommen heute ohne Hardcopy-Schutz aus, weshalb Sie im gleichen Online-Shop E-Books mit oder ohne Schutzfunktion erhalten können.

Ob ein Exemplar mit oder ohne Exemplarschutz erhältlich ist, ist jedoch nur in den seltensten Fällen klar ersichtlich. Abhängig davon, bei welchem Hersteller Sie kaufen, können Sie die Werke nur nutzen, wenn das Layout und der Vervielfältigungsschutz von Ihrem eigenen Leser mitgetragen werden. Gegenwärtig sind drei Hauptsysteme im Einsatz: Amazon und Child nutzen die geschützten Formate Mobi und AZW, Apples iTunes/iBook Store verwendet das Programm mit internem DRM, und viele andere Hersteller nutzen das Programm Expub mit Produktschutz von Adobe.

Wenn Sie zwischen den verschiedenen Betriebssystemen hin- und herschalten wollen und den Schutz vor Kopien nicht umgangen werden soll, wird es kompliziert sein. Schließlich geht das, wenn Sie eine andere Lese-Software des entsprechenden Anbieters einrichten können. Im Übrigen können auch solche Bücher, die ohne Vervielfältigungsschutz verkauft werden, grundsätzlich noch DRM-Technologien beinhalten. Dies ist der Falle von Spielen mit wasserzeichenbehafteten Spielen, die Informationen über den Kunden oder den Zeitpunkt des Kaufs bereitstellen.

Watermarks sollen vor allem dazu dienen, Einkäufer davon abzuhalten, ihre Daten über das Internet zu verteilen. Im Großen und Ganzen sind die Nutzungsbestimmungen der einzelnen Anbieter kaum unterschiedlich und für den Verbraucher mehr oder weniger von Nachteil. Auf jeden Falle hindert der Vervielfältigungsschutz die meisten Menschen daran, ihre BÃ??cher Ã?ber das bloÃ?e Betrachten hinaus zu nutzen. In jedem Falle sollten Sie sich darüber im Klaren sein, was Sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.

Im Falle von Kinofilmen ist das Spektrum der Download-Shops auch im Gegensatz zu E-Books noch sehr begrenzt. Unter den bekanntesten Download-Anbietern sind Apples iTunes Store, das Videoladeportal der Telekom, Mooddome von Pro Sieben/Sat1 und Amazon Instant Video. Im Übrigen wird dem Kunden ein "Nutzungsrecht" an dem Filmmaterial gewährt, das die private Nutzung der Akten mehr oder weniger stark einschränkt.

So ist es beispielsweise bei der Firma Maximaldome völlig verboten, andere "tragbare Player" zu benutzen oder heruntergeladene Videos auf DVD zu brennt. Auf iTunes erworbene Filme hingegen können auf bis zu fünf Endgeräten verwendet und in einigen Fällen im Zuge eines Programmes namens "Family Sharing" weitergegeben werden. Für Filme gilt: Der Wiederverkauf ist von den Veranstaltern unterbleiben.

Das Anfertigen privater Kopien und die Weitergabe an Bekannte (mit den oben genannten Einschränkungen) ist auf die Verwendung von Bildern, DVDs, Musik, Bücher, Filme und andere Inhalte beschränkt. Das private Kopierschema findet keine Anwendung auf computergestützte Programme. Inwieweit dies auch bei der Anwendung des Kopierschutzes zutrifft, ist unter den Anwälten noch umstritten. Auf jeden Fall: Eine Sicherheitskopie ist nur als Sicherung gedacht, z.B. wenn das Dokument abhanden kommt - eine Weitergabe ist nicht erwünscht.

Jedenfalls beim Weiterverkauf ist die Situation bei Softwaresystemen eindeutig: Sie sind deutlich besser als bei anderen Inhalten: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass er auch dann wiederverkauft werden darf, wenn er ohne den Einsatz eines Datenträgers als Download gekauft wurde, sofern der Erstkäufer ihn von seinem Computer entfernt. Es ist eine sehr komplizierte und kontroverse Angelegenheit unter Experten, ob Computerspiele lediglich urheberrechtliche Programme oder Mischformen verschiedener Arten von Werken (z.B. Filme) sind, die über den Umfang dieses Texts hinausgehen würden.

Hier ist noch viel rechtsoffen - zum Beispiel, wenn Sie nur einen Teil des Spieles kaufen und einen anderen Teil aus dem Internet nachladen oder wenn die Spielnutzung zudem mit einem fixen Benutzerkonto verknüpft ist (siehe auch den Wortlaut "Was kann ich mit erworbenen Spielen machen?"). Welche Bedingungen gelten für eBooks und Filme, sind die Softwarelizenzen, die "End User License Agreements" - in der Regel lange Vertragslaufzeiten, die kaum jemand mitliest.

Mit Ausnahme des Mobilfunkbereichs gibt es nur wenige Anlaufstellen für Download-Shops - oft kaufen Sie die Produkte sogar gleich beim Anbieter, so dass Sie hier aufgrund der großen Anzahl von Providern und Aufträgen nur wenige allgemeine Tipps einreichen werden. Gemäß dem deutschen Recht sind AGBs in jedem Falle ungültig, wenn Sie erst nach dem Erwerb davon erfahren - zum Beispiel, wenn sie erst bei der Installation des Programms auftauchen.

Sollten, wie in diesem Falle, die Verträge völlig wirkungslos sein, so finden die Rechtsvorschriften allein Anwendung. Aber selbst wenn die Lizenzvereinbarungen ineffektiv sind und somit nur das Copyright anwendbar ist, ist es nicht erlaubt, mit dem Wildcopy zu beginnen. Wenn Sie E-Books, Filme oder Programme zum Herunterladen kaufen, sollten Sie sich darüber erkundigen, was die Dienstleister in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeben.

Obwohl die Kopierschutzregel gilt, gibt es im Einzelnen unterschiedliche Regelungen. Inwieweit individuelle Regelungen - wie z.B. Offenlegungsbeschränkungen oder Privatkopien - erlaubt sind, kann er kaum nachvollziehen. Angesichts der aktuellen Rechtslage und der aktuellen Praktiken des Anbieters und Rechteinhabers besteht die einzige Möglichkeit darin, den für seine Bedürfnisse am besten geeigneten Anbietern auszuwählen.

Längerfristig könnte man davon ausgehen, dass die Download-Shops ihre starren Spielregeln verändern werden, sobald die Berechtigten dies zulassen und den Hardcopy-Schutz so weit wie möglich abschaffen - wie es im Musikmarkt so ist. Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Anwender häufiger auf das immer größer werdende Spektrum an Flatrate- und Streaming-Abonnements für eBooks und Filme zurückgreifen als diese als einzelne Downloads zu kaufen.

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