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Armaturenbretter im Straßenverkehr: Unzugelassen oder Evidenz?
Wie wirkt sich die getroffene Wahl auf den Einsatz von Armaturenbrettern aus? Diehcams werden immer populärer. Damit erhofft sich der Autobesitzer, dass er im Falle eines Unfalls einen Nachweis zu seinem Nutzen erbringen kann. "Immer mehr Privatleute wollen mit Armaturenbrettern öffentliche Verkehrsmittel außerhalb des Autos fotografieren. Dies soll als vorbeugende Maßnahme zur Beweissicherung dienen, wenn das Auto in einen Verkehrsunfall oder vorsätzliche Schäden verwickelt ist", erläutert Dr. Markus Schäpe, Rechtsanwalt im ADAC.
Die Aufzeichnungen sollen aber nicht nur bei einem Verkehrsunfall helfen, sondern auch bei einem für die Straße inakzeptablen Fahrverhalten anderer Fahrer: "Einige wollen das Videomaterial auch nutzen, um Verkehrsdelikte anderer Verkehrsteilnehmer wie Nötigung oder Distanzdelikte zu erfassen und zu melden. Obwohl sie als Beweis in Zivilprozessen zugelassen sind, ist bei der Verwendung von Dashcams vorsichtig zu sein.
Weil das Bundesgerichtsurteil nicht heißt, dass Sie jederzeit alles automatisiert aufnehmen können. Es stehe noch die Überlegung an, ob die Aufnahmen aus einer Daueraufzeichnung im Zusammenhang mit einem Prozess genutzt werden dürften, erläuterte der BJ. Die Entscheidung ist für die GdP eine erforderliche gesetzliche Klärung im Zusammenhang mit Dashcams: "Es ist richtig, dass der BGH die Nutzung von beweiskräftigen Bildern eines Unfalles in Einzelfällen mit den Datenschutzbestimmungen außer Kraft setzt.
Weil es bei einem Unfall oft sehr schwer ist, Beweise zu erbringen, können die Aufnahmen einer Bordkamera der entscheidende Faktor für eine faire Unfallbewertung und für die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen sein", erklärt Arnold Plickert, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP.