Viele TV-Angebote gibt es seit langer Zeit am selben Sendeplatz. Die Tagesschau der ARD beginnt um …
Legal Filme Gucken
Juristische Filme ansehenZahlreiche Benutzer suchen kostenlose Unterhaltungsmöglichkeiten im Internet. Im Internet gibt es viele verschiedene Optionen zum kostenlosen Herunterladen von Filmen, TV und Hintergrundmusik auf den eigenen Computer. Aber was ist wirklich legal? Aber Achtung: Sobald ein Dateidownload beginnt, stellt der Computer des Benutzers die Daten wieder zur Verfügung.
Solmecke: "Das Herunterladen von Film oder Musiktiteln über Tauschbörsen ist offensichtlich verboten. Dies liegt daran, dass die Daten beim Herunterladen der Datei automatisiert geladen und damit anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichung von geschützten Werken ohne das Einverständnis der Urheberrechtsinhaber stellt eine eindeutige Urheberrechtsverletzung dar. Das Netzwerk wird seit Jahren beobachtet und Dateifreigaben werden von den Rechtsinhabern gewarnt.
"Viele Anwender bieten Filme und Aufnahmen von Ein-Klick-Hostern wie Mega oder Raidshare zum Nachladen an. Solmecke: "Das Herunterladen eines Filmes oder eines Musikstücks über Ein-Klick-Hoster wie Megaupload oder Raidshare ist verboten, wenn die Portalseiten offenkundig rechtswidrig sind. Es ist jedoch schwierig, den illegalen Abruf zu verfolgen, da nur der Betreiber der Platform die IP-Adressen kannte.
Andererseits eröffnen immer mehr Firmen wie Fernsehsender oder Filmateliers die Möglichkeiten, Content upzuloaden und damit ihre Produktion zu vertreiben.
Der Inhalt ist zwar durch das Urheberrecht geschÃ?tzt, kommt aber meist vom Autor. Wenn Privatanwender jedoch geschützte Materialien uploaden, ist die Situation anders. Provider wie Movie4k und Kinox., die sich nahezu ausschliesslich auf laufende Spielfilme und TV-Serien spezialisieren, sind jedoch voller offensichtlicher urheberrechtlicher Sendungen.
Benutzer können ihre eigenen Daten hochladen. Es ist alles legal. Die Unterscheidung zwischen freiem und geschütztem Inhalt ist in diesem Bereich jedoch schwieriger. Speziell für die Anwender. Solmecke: "Trotz der aktuellen Warnwelle gibt es beim Streamen nicht viel zu beachten. Die Betrachtung selbst ist dann überhaupt nicht mehr als illegale Urheberrechtsnutzung anzusehen und ist daher meiner Meinung nach legal.
Ein entsprechendes Gerichtsurteil steht jedoch noch aus, so dass sich die Benutzer beim Thema Streamen noch in einer juristischen Schieflage befinden. "Schlussfolgerung: Jeder Benutzer sollte mit Verstand entscheiden, ob der Inhalt durch das Urheberrecht gesichert ist oder nicht - auch wenn dies nicht ausdrücklich angegeben ist! Sie werden jedoch nur für Einwohner des betreffenden Staates freigestellt.
Anhand der IP-Adressen eines Nutzers erkennt die Webseite, ob er tatsächlich aus dem entsprechenden Staat kommt. Weil jedem Internetbenutzer beim Onlinebesuch eine eigene IP-Addresse zugewiesen wird. Aus diesem Grund werden Webservices und Softwareprogramme in diesem Lande immer beliebter, die diese IP Adressen überbrücken und das Netzwerk zu einer fremden Anschrift machen (Anonymisierung).
Auf diese Weise können Anwender die entsprechenden Länderbarrieren umfahren. Solmecke: "Meiner Meinung nach verstösst diese Unterbindung so genannter Proxy-Blöcke, d.h. Länderblöcke, nicht gegen das Gesetzentwurf. Während das Urheberrecht die Unterbindung effektiver technologischer Massnahmen zum Schutz eines Urheberwerkes untersagt, ist die Proxy-Blockierung keine effektive Technik im Rechtssinne.
Es ist jedoch gewiss, dass die Nachverfolgung der Benutzer solcher Proxy-Server sehr realitätsfern ist. Fernsehprogramme können nun auch im Internet angesehen werden. Die Medienbibliotheken der Stationen sind völlig kritiklos und legal. Selbst ein " Vermittler " wie z. B. die Firma SATTOO, der die amtlichen Senderströme zusammenfasst und in einer übersichtlichen Form zur Verfuegung stellen kann, sollte juristisch unschaedlich sein (fuer den Nutzer).
Die Ausgabe von Filmströmen und Live-TV auf den Heimcomputer erfolgt über die entsprechenden Sendungen. Solmecke: "Beim Streamen von Sky-Live-Sendungen muss zum Beispiel zwischen der Art der Übertragung des Stroms differenziert werden. Mit Livestreams, die nur passive Signale erhalten, plädiere ich seit langem dafür, dass der User sie legal sehen darf.
Gleiches wie für das Streamen auf anderen Online-Portalen. Wenn der Benutzer eine solche Sendung sendet, gibt er das Sky-Signal weiter und verteilt damit zugleich urheberrechtliche Informationen an andere Benutzer. Was, wenn ich über Netzwerkspeicher wie Google Drive, BlackBerry, oder eine private Home Cloud mit meinen Bekannten tausche?
Solmecke: "Es kommt darauf an. "Schlussfolgerung: Auch hier sollten Sie mit Verstand handeln und sorgfältig über den Austausch von Filmen und Filmen mit Ihren Freundinnen und Bekannten sprechen.