Viele TV-Angebote gibt es seit langer Zeit am selben Sendeplatz. Die Tagesschau der ARD beginnt um …
Filme Live Stream
Film LivestreamSind Streaming-Filmportale legal oder illegal? Im Gegensatz zum Live-Streaming kann der Benutzer das Video zurück- oder vorspulen.
Videoclips und Aufenthaltsdauer - ARD
Ob eine Aufzeichnung auch nach der Übertragung als Videodatei verfügbar ist, hängt von zwei Dingen ab. "Je nach Rechtslage kann es möglich sein, dass ein Programm oder ein Programmbeitrag für einen längeren oder kürzeren Zeitraum (oder gar nicht) als Videofilm verfügbar ist.
In den meisten FÃ?llen ist dies auf unklare oder nicht vorhandene Musik- oder Bildrechte zur Online-Nutzung zurÃ?ckzufÃ?hren, im Besonderen, wenn viel von Archivgut im Filmvorlage genutzt wird. Gerade Kulturzeitschriften wie "ttt" verwenden oft Filmausschnitte oder Produktionen, die nicht für die Online-Nutzung freigeschaltet sind. In einigen FÃ?llen kann mit den Rechtsinhabern abgesprochen werden, dass die Fotos fÃ?r einen bestimmten Zeitraum im Internet gezeigt werden können - dies erklÃ?rt die unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen innerhalb einer Sendung / Serie.
"Für viele Sportsendungen, aber auch für einige Filme und Reihen ist im Vertrag festgeschrieben, dass diese nur in Deutschland als Live-Stream und als Film ausgestrahlt werden dürfen (sofern die Rechte vorhanden sind). Wir müssen dafür sorgen, dass das Videomaterial aus dem Internet nicht zugänglich ist.
Zum Beispiel dürfen die schweizerischen und österreichischen Verbrechensschauplätze nur in Deutschland ausgestrahlt werden, während die nicht koproduzierten Verbrechensschauplätze der staatlichen Rundfunkanstalten im Internet verfügbar gemacht werden können. Es können nicht alle Übertragungen, die als Live-Stream ausgestrahlt werden können, nachträglich als Videodatei wiedergegeben werden. Wenn alle programmspezifischen Online-Rechte zeitlich unbegrenzt verfügbar sind, legt der Staatsvertrag die Grenzverweildauer der Filme fest - und kann die Verfügbarkeit des Films trotz bestehender Online-Rechte gar kürzen oder unterdrücken.
Nach dem Staatsvertrag wird den Programmen eine gewisse Aufenthaltsdauer je nach Gattung zugewiesen. Beispielsweise dürfen Tagesserien nur für höchstens 30 Tage im Netz verbleiben, während wöchentliche Reihen und Filme unterschiedliche Aufbewahrungsfristen haben. Dokumentations- und Informationsprogramme können daher bis zu 12 Monaten, Kulturbeiträge bis zu 5 Jahren im Internet sein. Sportgroßveranstaltungen dürfen jedoch teilweise nur 25 Std. lang im Netz sein.
Nach dem Internationalen Rundfunkvertrag ist es den öffentlich-rechtlichen Sendern verboten, gekaufte Kinospielfilme oder Spielfilmserien (Kinohighlights, nicht koproduzierte Auslandsproduktionen usw.) als Videos zu vertreiben, auch wenn die Online-Rechte bestehen (Livestreams sind erlaubt). Die eigenen TV-Filme und Koproduktionen werden nach der Übertragung ins Netz geschaltet, wenn es die Rechtslage gestattet. Meistens sind die Programme in der Regel für einen Zeitraum von 7 Tagen nach der Sendung verfügbar.
Einige Kinderprogramme sind auch auf Videokassette für bis zu 12 Monaten verfügbar. Die Rechtslage, aber auch die entsprechende TV-Redaktion, bestimmt auch hier die eigentliche Aufenthaltsdauer. Eine Krimis endung, die ab 16 oder sogar 18 Jahren erscheint, kann nur von 22.00 Uhr (oder 23.00 Uhr) bis 6.00 Uhr im Internet gesehen werden.
Großveranstaltungen wie z. B. WM oder ähnliche Veranstaltungen können jedoch bis zu 48 Std. nach der Übertragung als Videofilm (in der Regel geoblockt, d. h. nur in Deutschland) ausgestrahlt werden, sofern die Rechte vorliegen. Außerdem stellen wir Ihnen ausgesuchte Filme der ersten Sendung als Podcasts zum Herunterladen zur Verfügung. Sie können diese Filme dann auch auf Mobilgeräten (iPod und Co.) ohne Internetanschluss wiedergeben.
Es können nur Programme ohne Musik- oder Bilderrechte Dritter eingestellt werden. Hier gibt es Videobeiträge zum Bericht Mainz, Wissen macht Ah! was nicht ausdrücklich als Download zur Verfügung steht, darf nicht über einen Umweg herunter geladen werden. Die meisten Filme werden nur als sogenannte Videostreams zur Verfügung gestellt - die Video-Datei kann nicht herunter geladen werden.
Wie und wo kann ich meine Filme wiedergeben? Videoclips dieser staatlichen Rundfunkanstalten können Sie auf der jeweiligen Startseite (NDR. de, BR.de etc.) abrufen oder in der ARD-Mediathek durchsuchen. Videoclips der Ersten (Nachrichten, Tatorte, Dokumentarfilme, politische Magazine, Reihen wie Storm of Love, Red Roses usw.)